Buchen lfd. Geschäftsvorfälle*

 *Buchhaltung nach § 6 Nr. 3 und 4 StBerG, keine steuerliche Beratung, keine Rechtsberatung

Leistungen

  • Finanz-/Lohnbuchhaltung*
  • Buchung laufender Geschäftsvorfälle*
  • Unterstützende Jahresabschlussarbeiten
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Interimstätigkeiten - Übernahme von Leitungspositionen